Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 8 AY 28/21

Gesetze: AsylbLG § 3; AsylbLG § 9 Abs. 3; BremVwVfG idF vom § 1 Abs. 1; BremVwVfG idF vom § 37 Abs. 6; SGB I § 36a Abs. 2; SGB X § 36 S. 1; SGB X § 44; SGG § 144 Abs. 3; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 6a; SGG § 66 Abs. 1; SGG § 77; SGG § 84; VwGO § 58; VwVfG § 37 Abs. 6

Leitsatz

Leitsatz:

1. In der Rechtsbehelfsbelehrung eines Verwaltungsakts nach dem AsylbLG muss eine bremische Behörde - im Unterschied zu Verwaltungsverfahren im Bereich des Sozialgesetzbuches - nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einlegung des Widerspruchs hinweisen, weil sich der zwingende Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung in diesem Fall nicht nach § 36 SGB X (hierzu ), sondern nach dem bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz (hier nach § 37 Abs 6 BremVwVfG i.d.F. vom ) richtet, das keine Belehrungspflicht über die Einlegungsform vorsieht.

2. Ohne gesetzliche Belehrungspflicht über die Form ist ein Hinweis auf die mögliche Erhebung des Widerspruches in Schriftform oder zur Niederschrift für die Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung auch dann unschädlich, wenn die elektronische Einlegungsform nicht erwähnt wird, weil ein solcher Hinweis nicht irreführend ist (Festhaltung an Senatsbeschluss vom - L 8 AY 31/21 NZB).

3. Zur Auslegung eines Leistungsbescheides nach dem AsylbLG als unbefristete Leistungsbewilligung (sog. Dauerverwaltungsakt; vgl. dazu auch Senatsurteil vom - L 8 AY 47/19 - juris Rn. 14 ff.).

Fundstelle(n):
BAAAK-09812

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 30.06.2025 - L 8 AY 28/21

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen