Nicht weniger als 50 % der Gesamtarbeitszeit
Im [i]OECD-Update 2025November 2025 hat die OECD das Update zu ihrem Musterabkommen und Musterkommentar veröffentlich. Zentraler Teil dieses Updates sind die Kommentierungen zum Artikel 5 OECD-MA und zwei neue Kriterien zur Bestimmung der Homeoffice-Betriebsstätte. Diesem Thema sind in dieser IWB zwei Aufsätze mit unterschiedlicher Perspektive gewidmet.
[i]Sicht der deutschen Finanzverwaltung Ott geht ab u. a. auf den Hintergrund und die Grenzen des internationalen Konsenses ein. Der Autor ist Delegierter des BMF in der OECD Working Party No. 1 on Tax Conventions and Related Questions; er war an den Arbeiten und Verhandlungen zum OECD-Update 2025 beteiligt. Ott geht auch knapp auf weitere Änderungen im Rahmen dieses Updates 2025 ein. Zugleich bricht er eine Lanze dafür, dass die beiden neuen Kriterien in der Kommentierung der Arbeitszeit (50 %-Schwelle) und des geschäftlichen Grunds keine zusätzlichen materiell-rechtlichen Vorgaben darstellen, sondern dass es sich um rein klarstellende Konkretisierungen handelt. Die bekannten Tatbestandsmerkmale des „place of business“ und der „power of disposal“ sollen damit nur für die Praxis besser zu handhaben gemacht werden. Zugleich – und insoweit gleichermaßen im Interesse vieler Fisci wie Steuerpflichtiger – solle ein globaler Boom von Mikro-Betriebsstätten mit minimalem Steuersubstrat blockiert werden. Nicht zuletzt betont Ott die Auswirkungen des Streits um eine dynamische oder statische Anwendung der OECD-Musterkommentierung auf bestehende DBA und geht in diesem Kontext auf das näher ein.
[i]Perspektive der BeratungDen Standpunkt der Steuerberatung vertritt Keuper ab . Er begrüßt das Update ebenfalls, zumal die neuen Kriterien der OECD gut geeignet erscheinen, hinsichtlich zusätzlicher Betriebsstätten limitierend zu wirken. Für eine digitale und mobile Arbeitswelt seien die Regeln eine Hilfe, für Arbeitgeber auf der Suche nach Fachkräften ebenso. Unternehmen könnten ihre internen Richtlinien und Vorgaben daran ausrichten. Ob dies zu weniger Aufwand in der Dokumentation und Überwachung in der Praxis führe, sei fraglich. Last but not least, betrifft das Update nur die Ertragsteuern, nicht auch das Arbeits-, Sozial- und Einwanderungsrecht (etwa für Arbeitsvisa).
[i]EuGH zur Missbrauchsregelung der Mutter- Tochter-RichtlinieDie interessante Urteilsbesprechung von Pignot hat abschließend ein völlig anderes Thema. Die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Nordcurrent group“ geht auf die Maßstäbe unangemessener Gestaltungen ein. Das Thema ist weder neu noch blieb es in der Judikatur des EuGH bisher unbeachtet. Doch ergeben sich aus neuen Vorlagefällen weitere Konkretisierungen. In diesem Fall stellte sich erstmals die Frage, unter welchen Umständen der Mitgliedstaat einer Muttergesellschaft berechtigt ist, die Körperschaftsteuerbefreiung für Dividenden nach der Mutter-Tochter-Richtlinie wegen Missbrauchs zu verweigern.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 3 / 2026 Seite 1
UAAAK-09729