Zentrale Zollabwicklung - der neue § 21b UStG
Auch kostenlose Vorgänge können umsatzsteuerrelevant sein, wenn die Voraussetzungen für einen Tausch oder tauschähnlichen Umsatz erfüllt sind, wie das Beispiel des Amazon Vine Programms zeigt. Amazon Vine ist ein nur auf Einladung verfügbares Programm, zu dem Amazon ausgewählte Kunden („Vine Voices“) einlädt, die regelmäßig Rezensionen schreiben. Nach der Registrierung kann die Testperson kostenlos Produkte anfordern, die im Amazon Vine-Programm entweder von Amazon selbst oder von Amazon Verkaufspartnern angeboten werden. Die Produkte werden vom Empfänger verwendet, getestet und anschließend bewertet. Was das umsatzsteuerlich auslösen kann, zeigt Dr. Christian Sterzinger .
Die zentrale Zollabwicklung, geregelt im neuen § 21b UStG, stellt Ihnen Ferdinand Huschens vor. Der neue § 21b UStG wurde notwendig, um die im UZK vorgesehene mitgliedstaatübergreifenden Entkoppelung des Gestellungsortes und des Orts der Abgabe der Zollanmeldung im nationalen Umsatzsteuerrecht umzusetzen. Folge ist, dass nicht im Inland ansässige Unternehmer, denen die Teilnahme an der mitgliedstaatübergreifenden zentralen Zollabwicklung gem. Art. 179 Abs. 1 UZK bewilligt ist und die im Inland Einfuhren nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bewirken, für diese Einfuhren im Inland die EUSt schulden und nach inländischen Maßgaben dafür erklärungspflichtig sind.
In der hatte Dr. Matthias Gehm sich in den "Praxisfällen" mit der Umsatzsteuer-Nachschau befasst, genauer mit der Abgrenzung zu strafprozessualen Ermittlungen der Steuerfahndung. In der vorliegenden greift er nun einen anderen spannenden Aspekt dieses Themas auf - nämlich den der Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Umsatzsteuer-Nachschau.
Mit besten Grüßen
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 3 / 2026 Seite 1
BAAAK-09718