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IWB Nr. 3 vom Seite 118

Die Homeoffice-Betriebsstätte

Aktuelle Fragen vor dem Hintergrund der Novellierung des OECD-Musterkommentars 2025

Dr. Daniel Keuper

[i] OECD, The 2025 Update to the OECD Model Tax Convention v. 19.11.2025 unter https://doi.org/10.1787/5798080f-enDie grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung nimmt weiter zu. Die fortschreitende Digitalisierung und internationale Mobilität wirken sich dabei auch auf die Arbeitswelt (New Work) aus. Daraus ergeben sich Herausforderungen für das Steuerrecht. Neue telekommunikative Verbindungsmöglichkeiten im Rahmen von ortsunabhängigem Arbeiten (mobile working) vertiefen die Diskussion um das häusliche Arbeitszimmer (Homeoffice) oder ähnliche Orte als internationale Betriebsstätte für deren Arbeitgeber im Ertragsteuerrecht: Wenngleich die Gewinnzurechnung zu Homeoffice-Betriebsstätten häufig gering ausfallen dürfte, können damit erhebliche Registrierungs- und Compliance-Verpflichtungen verbunden sein. Während der OECD-Musterabkommenstext lediglich Änderungen in Art. 25 OECD-MA 2025 zum Verständigungsverfahren beinhaltet, umfasst die Aktualisierung des OECD-Musterkommentars fast alle Artikel. Der vorliegende Beitrag greift das mannigfaltige innerstaatliche Begriffsverständnis zur Homeoffice-Betriebsstätte auf, um das Update 2025 im Hinblick auf die OECD-Musterkommentierung zu Art. 5 OECD-MA 2025 darzustellen und die Auswirkungen für die Praxis zu beleuchten.

Kernaussagen
  • Für die deutsche Abkommenspolitik spielt das OECD-Musterabkommen eine zentrale Rolle. Ende 2025 erschien erstmals seit 2017 ein Update zum OECD-Musterabkommen und dem begleitenden OECD-Musterkommentar.

  • Flexible Arbeitsformen (mobile working) führen in grenzüberschreitenden Fällen zu steuerlichen Risiken, wonach die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in dessen eigenen Räumlichkeiten (Homeoffice) eine ausländische Betriebsstätte des Arbeitgebers begründen kann.

  • Wenngleich Deutschland eine restriktive Auffassung im Hinblick auf die Homeoffice-Betriebsstätte vertritt, besteht in anderen Staaten ein (erhöhtes) Betriebsstättenrisiko. Die OECD konkretisierte im OECD-Musterkommentar 2025 die Voraussetzungen für eine Betriebsstättenbegründung im Homeoffice.S. 119

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Nutzungsdauer:
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Seiten: 13
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