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Die Homeoffice-Betriebsstätte
Digitalisierung und internationale Mobilität wirken sich stark auf die Arbeitswelt (new work) aus. Daraus ergeben sich auch Herausforderungen für das Steuerrecht. Eine zentrale Frage ist, ob grenzüberschreitende Tätigkeiten eines Arbeitnehmers im Homeoffice eine ertragsteuerliche Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen können. Dabei kommt sowohl innerstaatlich als auch abkommensrechtlich dem Betriebsstättenbegriff als Anknüpfungspunkt eine zentrale Bedeutung in der internationalen Unternehmensbesteuerung zu. Die OECD konkretisierte im Update 2025 zum OECD-Musterkommentar die Voraussetzungen für eine Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 Abs. 1 OECD-MA in Homeoffice-Fällen.
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I. Hintergrund und innerstaatliche Auffassungen
Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung soll die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in dessen häuslichen Räumlichkeiten (Homeoffice) i. d. R. keine Betriebsstätte des Arbeitgebers begründen. Dies wird damit begründet, dass der Arbeitgeber typischerweise nicht über eine ausreichende Verfügungsmacht über die häuslichen Räumlichkeiten der Arbeitnehmer verfügt.
Wenngleich Deutschland eine restriktive Auff...