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BFH Urteil v. - VI R 233/71 BStBl 1974 II S. 546

Gesetze: AVG § 10AVG § 11EStG (1969) § 10 Abs. 1 Nr. 2aEStG (1969) § 12 Nr. 2GG Art. 3 Abs. 1LStDV § 20a Abs. 2 Nr. 2RVO § 1233

Leitsatz

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die gesetzliche freiwillige Rentenversicherung seiner Tochter sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, weil es an der dafür erforderlichen Verpflichtung beim Leistenden fehlt.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 546
BFHE S. 371 Nr. 112,
EAAAB-00013

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BFH, Urteil v. 09.05.1974 - VI R 233/71

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