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BFH | Die Grenzgängereigenschaft gem. Art. 15a DBA Schweiz
Der Kläger war im Streitjahr 2019 in Deutschland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig. Er war bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er verfügte im Streitjahr auch über eine Wohnung in der Schweiz. Streitig war die Frage, ob der in der Schweiz bezogene Arbeitslohn des Klägers in Deutschland steuerfrei war oder ob der Kläger als Grenzgänger i. S. des Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz anzusehen ist, mit der Folge, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zusteht. Hintergrund war, dass der Kläger an weniger als 60 Arbeitstagen nicht an seinen Wohnsitz zurückgekehrt war, da er krankheitsbedingt weniger Arbeitstage in der Schweiz ausübte. Er vertrat die Auffassung, diese Tage führten bei der Berechnung der 60-Tage-Grenze ...