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Das Update 2025 des OECD-Musterabkommens und des OECD-Musterkommentars
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 101Am veröffentlichte die OECD nach acht Jahren das Update des OECD-Musterabkommens und insbesondere des OECD-Musterkommentars. Der Schwerpunkt und zugleich die praktisch bedeutsamste Neuerung liegt in der umfassenden Neukommentierung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten von Arbeitnehmern im Homeoffice eine Betriebsstätte des Arbeitgebers begründen können. Damit reagierte die OECD auf die tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt seit der COVID-19-Pandemie und den erheblichen Bedarf.
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I. Merkmale der Homeoffice-Betriebsstätte
[i]Konkretisierung der Betriebsstättenmerkmale im Homeoffice-KontextDie bisherigen, knappen Aussagen wurden vollständig ersetzt durch 21 neue Textziffern und mehrere Beispiele. Leitgedanke der Neukommentierung ist die Vermeidung sog. Mikro-Betriebsstätten, bei denen hoher administrativer Aufwand auf kaum relevante Gewinnanteile träfe. Zugleich hält die OECD aber an den Tatbestandsmerkmalen des Art. 5 Abs. 1 OECD-MA fest und konkretisiert diese für den Homeoffice-Kontext.
[i]Zweistufiges PrüfungsschemaZentral ist ein zweistufiges Prüfungsschema: Zuerst wird auf den zeitlichen Umfang der Homeoffice-Tätigkeit abgestellt. Nutzt ein Arbeitnehmer sein Homeoffice zu weniger als 50 % seiner Arbeit...