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Einkommen-/Lohnsteuer | Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern
Ist mit einem Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners zu rechnen, der zur Insolvenzmasse gehört, steht das Antragsrecht auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG allein dem Insolvenzverwalter zu (Bezug: § 25 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 und 2 EStG; § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 79, § 88 Abs. 1 Satz 1, § 150 Abs. 3, § 155 Abs. 1 Satz 1 AO; § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1 InsO).
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters ist im Insolvenzverfahren umfassend. Er ist ermächtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen und Handlungen zu ergreifen, die erforderlich sind, um das massezugehörige Vermögen zu erhalten bzw. zu mehren. Hierzu gehört auch die Abgabe von Steuererklärungen (, NWB WAAAI-05469, BStBl 2022 II S. 321, Rz. 20, m. w. N.). Dies gilt auch in Fäll...