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Reform Radar - Montag, 02.02.2026

Altersvorsorgereformgesetz

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Aktueller Stand:

  • 26.02.2026: 1. Lesung Bundestag (geplant)

  • : Stellungnahme Bundesrat

  • : Beschluss Bundesregierung

  • : BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Ziel ist es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu ermöglichen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, sollen die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst werden. Neben der sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase soll auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.

Neben der Zulassung eines renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantien sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Altersvorsorgeverträge sollen künftig auch als Standardprodukt („Standarddepot Altersvorsorge – Standarddepot“) angeboten werden, für das zusätzliche gesetzlich festgelegte Anforderungen gelten. Beim Standardprodukt sind individuelle Entscheidungen nur dann erforderlich, wenn Altersvorsorgende explizit von Standardeinstellungen abweichen wollen. Beim Standardprodukt wird die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten über die Vertragslaufzeit (Effektivkosten) auf maximal 1,5 Prozent begrenzt.

  • Gleichzeitig sollen die Zertifizierungskriterien durch eine Fokussierung auf die Altersvorsorge gestrafft werden, um einerseits die Kosten zu senken und andererseits die Vergleichbarkeit der Produkte zu erhöhen.

  • Zur Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern sollen die Abschlusskosten von Altersvorsorgeverträgen künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. So wird im Falle eines Vertragswechsels die Belastung mit Abschlusskosten reduziert.

  • Die Attraktivität der privaten Altersvorsorge und der Wettbewerb unter den Anbietern sollen darüber hinaus durch eine Flexibilisierung der Auszahlungsphase gesteigert werden. Künftig sollen sich Altersvorsorgende neben lebenslangen Leistungen auch für langlaufende Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr entscheiden können.

  • Um für Bürger die Transparenz zu erhöhen und Produktvergleiche zu vereinfachen, sollen die Produktinformationen der am Markt angebotenen Altersvorsorgeverträge standardisiert Dritten zur Verfügung gestellt werden

  • An den bisherigen Grundsätzen der steuerlichen Fördersystematik, also einer steuerlichen Freistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase, soll festgehalten werden. Um jedoch stärkere und leicht verständliche Sparanreize zu setzen, soll die Zulagenförderung zukünftig beitragsproportional ausgestaltet werden; die individuelle Mindesteigenbeitragsberechnung für den Erhalt der maximalen Zulage kann so entfallen.

  • Altersvorsorgende mit Kindern sollen durch eine beitragsproportionale Kinderzulage gefördert werden, die ab Eigenbeiträgen von 100 Euro pro Monat in voller Höhe ausgezahlt wird.

  • Kleinanleger mit Eigenbeiträgen bis 100 Euro pro Monat sollen auch bei der Grundzulage durch einen erhöhten Fördersatz besonders unterstützt werden. Diese Gruppen sollen damit höhere Förderquoten erreichen, wovon insbesondere Altersvorsorgende mit geringen und mittleren Einkommen profitieren sollen.

  • Weitere Förder- und Steuerregelungen sollen entbürokratisiert werden, beispielsweise bei der Besteuerung von Wohnförderkonten nach einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung des Altersvorsorgevermögens. Bestandsverträge können mit bisheriger Förderung weitergeführt werden; optional soll auch ein Wechsel in die neue Förderung möglich sein.

Quelle: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Nachrichten zum Altersvorsorgereformgesetz

Aufsätze

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Stellungnahmen

Gesetzesmaterialien

  • Regierungsentwurf eines Altersvorsorgereformgesetzes (Stand: ), veröffentlicht auf der Homepage des BMF

  • Referentenentwurf eines Altersvorsorgereformgesetzes (Stand: ), veröffentlicht auf der Homepage des BMF

Fundstelle(n):
OAAAK-09303