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Online-Nachricht - Montag, 02.02.2026

Gesetzgebung | Länder unterbreiten Vorschläge zur Reform der privaten Altersvorsorge (Bundesrat)

Dekorative GrafikDie Bundesregierung plant, die private Altersvorsorge zum grundlegend zu reformieren und die Riester-Rente abzulösen. Der Bundesrat hat am eine Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) verabschiedet.

Der Bundesrat bezieht wie folgt Stellung:

Förderung ausweiten

  • Die Länder schlagen vor, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter auszuweiten.

  • Außerdem soll die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 € auf 3.000 € steigen und geprüft werden, wie Verbraucher einfacher Zugang zu einem kostengünstigen, renditestarken Altersvorsorgedepot mit überschaubarem Risiko erhalten können – etwa durch einen einheitlichen Standarddepot-Vertrag.

Bundesregierung plant Erleichterungen für Geringverdiener

  • Mit der Reform möchte die Bundesregierung insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erleichtern. Der Entwurf sieht vor, die bislang starre Grundzulage von 175 € durch eine beitragsproportionale Zulage bis zu 480 € abzulösen.

  • Künftig sollen für Einzahlungen bis zu 1.200 € staatliche Zuschüsse von 30 Cent pro Euro gewährt werden (ab 2029: 35 Cent). Für weitere Einzahlungen von bis zu 600 € sind Zuschüsse von 20 Cent pro Euro vorgesehen.

  • Der maximal geförderte Eigenbetrag soll damit 1.800 € pro Jahr betragen.

Unterschiedliche Vorsorgeangebote

  • Anbieter sollen verpflichtet werden, ein Standardprodukt anzubieten. Dabei handelt es sich um ein besonders einfaches Vorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten.

  • Daneben soll es ein Depot ohne Garantievorgaben geben, das höhere Renditechancen eröffnet.

Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche

  • Mit der sogenannten Frühstart-Rente sollen junge Menschen frühzeitig an die Altersvorsorge herangeführt werden.

  • Vorgesehen ist ein individuelles Anlagedepot für Kinder und Jugendliche, das mit einem garantierten staatlichen Zuschuss von monatlich 10 € ausgestattet wird.

Steuerliche Förderung bleibt erhalten

  • Beibehalten werden sollen sowohl die steuerliche Förderung über Zulagen – mit hohen Förderquoten für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für Familien mit Kindern – als auch der Sonderausgabenabzug.

  • Darüber hinaus plant die Bundesregierung, das Fördersystem insgesamt deutlich zu vereinfachen.

Hinweis:

Die Bundesregierung kann nun auf die Vorschläge der Länder reagieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn dieser das zustimmungsbedürftige Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
RAAAK-09299