Gesetzgebung | Länder unterbreiten Vorschläge zur Reform der privaten Altersvorsorge (Bundesrat)
Die Bundesregierung plant, die
private Altersvorsorge zum grundlegend zu reformieren und die
Riester-Rente abzulösen. Der Bundesrat hat am eine Stellungnahme zu
dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten
Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) verabschiedet.
Der Bundesrat bezieht wie folgt Stellung:
Förderung ausweiten
Die Länder schlagen vor, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter auszuweiten.
Außerdem soll die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 € auf 3.000 € steigen und geprüft werden, wie Verbraucher einfacher Zugang zu einem kostengünstigen, renditestarken Altersvorsorgedepot mit überschaubarem Risiko erhalten können – etwa durch einen einheitlichen Standarddepot-Vertrag.
Bundesregierung plant Erleichterungen für Geringverdiener
Mit der Reform möchte die Bundesregierung insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erleichtern. Der Entwurf sieht vor, die bislang starre Grundzulage von 175 € durch eine beitragsproportionale Zulage bis zu 480 € abzulösen.
Künftig sollen für Einzahlungen bis zu 1.200 € staatliche Zuschüsse von 30 Cent pro Euro gewährt werden (ab 2029: 35 Cent). Für weitere Einzahlungen von bis zu 600 € sind Zuschüsse von 20 Cent pro Euro vorgesehen.
Der maximal geförderte Eigenbetrag soll damit 1.800 € pro Jahr betragen.
Unterschiedliche Vorsorgeangebote
Anbieter sollen verpflichtet werden, ein Standardprodukt anzubieten. Dabei handelt es sich um ein besonders einfaches Vorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten.
Daneben soll es ein Depot ohne Garantievorgaben geben, das höhere Renditechancen eröffnet.
Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche
Mit der sogenannten Frühstart-Rente sollen junge Menschen frühzeitig an die Altersvorsorge herangeführt werden.
Vorgesehen ist ein individuelles Anlagedepot für Kinder und Jugendliche, das mit einem garantierten staatlichen Zuschuss von monatlich 10 € ausgestattet wird.
Steuerliche Förderung bleibt erhalten
Beibehalten werden sollen sowohl die steuerliche Förderung über Zulagen – mit hohen Förderquoten für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für Familien mit Kindern – als auch der Sonderausgabenabzug.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung, das Fördersystem insgesamt deutlich zu vereinfachen.
Die Bundesregierung kann nun auf die Vorschläge der Länder reagieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn dieser das zustimmungsbedürftige Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
RAAAK-09299