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Das steuerliche Verfahrensrecht 2025
Fünf BFH-Entscheidungen, die man für die Praxis kennen sollte
Auch im Jahr 2025 hat der BFH wieder einmal eine Vielzahl an praxisrelevanten höchstrichterlichen Entscheidungen zum steuerlichen Verfahrensrecht veröffentlicht. In Anknüpfung an den Beitrag des Verfassers zu ausgewählten im Jahr 2024 veröffentlichten BFH-Entscheidungen zum Verfahrensrecht sollen in diesem Beitrag fünf besonders kennenswerte Entscheidungen des BFH, die 2025 veröffentlicht worden sind, komprimiert vorgestellt werden.
Welche verfahrensrechtlichen Fragestellungen haben den BFH 2025 beschäftigt?
Hat die Richtsatzschätzung/Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung nach dem noch eine Zukunft?
Müssen Einsprüche per E-Mail künftig mit Empfangs- und Lesebestätigung versendet werden, um sich rechtssicher gegen Verwaltungsakte zu wehren?
I. Keine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Prüfungsanordnung, wenn Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt sind
1. Sachverhalt
[i]Zugmaier/Nöcker, Abgabenordnung Kommentar, NWB QAAAG-97867 Das FA führte bei dem Kläger nach Erlass entsprechender Prüfungsanordnungen eine Lohnsteuer-Außenprüfung durch, gegen die der Kläger zunächst keinerlei verfahrensrechtliche Maßnahmen ergriffen hatte, jedoch nach bescheidmäßiger Umsetzung der belastenden Prüfungsergebnisse neben der Anfechtung jener Bescheid ebenfalls noch Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen die ursprünglichen Prüfungsanordnungen erhoben hat.
2. Rechtsproblem
Verfahrensrechtlich stellte sich nunmehr die Frage, ob die Nichtigkeitsfeststellungsklage mit Hinblick auf ein etwaiges – zwingend erforderliches – Feststellungsinteresse auch dann noch zulässig ist, wenn die Prüfungsergebnisse bereits längst bescheidmäßig umgesetzt worden sind, also die Bescheide selbst angegriffen werden können.