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BBK Nr. 3 vom Seite 113

Jedes Jahr zur selben Zeit

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Das neue Jahr ist noch nicht alt, und doch fühlt es sich oft so an, als seien wir schon lange mittendrin. Während andere noch über Vorsätze für das neue Jahr nachdenken, stapeln sich in Kanzleien und Unternehmen steuerliche Fragen: „Gilt das jetzt schon?“ – „Muss ich da etwas anpassen?“ – „Was bedeutet das neue Gesetz für die Praxis?“ Ein Blick auf die Gesetzgebung zum Jahresende 2025 genügt, um zu erkennen: Auch diesmal ist das neue Jahr nicht ohne Vorarbeit zu haben.

Denn auf der Zielgeraden des vergangenen Jahres haben Bundestag und Bundesrat noch einmal eine Vielzahl steuerlicher Änderungen beschlossen. Diese verteilen sich auf mehrere Gesetze, unter denen insbesondere das Steueränderungsgesetz 2025 sowie das im Zusammenhang mit dem Rentenpaket verabschiedete Aktivrentengesetz hervorzuheben sind. Nach dem sogenannten Investitionsbooster zu Beginn der Legislaturperiode, mit dem der Gesetzgeber bereits früh steuerpolitische Akzente gesetzt hat, klang das Jahr 2025 zwar vergleichsweise ruhig aus – jedoch nicht folgenlos für die Praxis.

Die nun beschlossenen Regelungen bringen keine spektakulären Systemwechsel mit sich, enthalten aber zahlreiche Anpassungen, die in der täglichen Arbeit von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem die Einführung einer steuerfreien Aktivrente für Arbeitslohn bis zu 24.000 € jährlich nach Erreichen der Regelaltersgrenze, die einheitliche Anhebung der Entfernungspauschale, der dauerhaft ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie sowie erhöhte Freigrenzen im Gemeinnützigkeitsrecht. Hinzu kommen neue Sorgfalts- und Meldepflichten im Bereich der Krypto-Dienstleistungen sowie eine umfassende Novellierung des Energie- und Stromsteuerrechts.

Für Steuerberater und Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: genau hinsehen und für die Praxis einordnen. Besonders die Aktivrente wird in der Praxis aufmerksam zu beobachten sein. Trotz aller denkbaren Abgrenzungsfragen und Diskussionen um Gleichbehandlung verfolgt der Gesetzgeber hier einen Ansatz, der Arbeit im Alter attraktiver gestalten soll – ein Thema, das angesichts des Fachkräftemangels auch über das Steuerrecht hinaus an Bedeutung gewinnt.

Benedikt Hoffmann und Philipp Trepte geben ab einen strukturierten Überblick über die steuerlichen Neuerungen für das Jahr 2026, ordnen sie in den bestehenden Rechtsrahmen ein und zeigen auf, wo sich konkreter Beratungsbedarf ergibt. Sie bieten damit eine verlässliche Orientierung für die Praxis – in einem Steuerjahr, das bisher weniger durch große Überraschungen, dafür umso mehr durch Detailfragen geprägt ist.

Herzliche Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2026 Seite 113
EAAAK-09286