Verdeckte Gewinnausschüttungen einer Genossenschaft
Förderung der sozialen oder kulturellen Mitgliederbelange
Leitsatz
1. Aufwendungen einer Genossenschaft für eine Pauschalreise ihrer Mitglieder nach Mallorca sowie für den Eintritt ihrer Mitglieder
in den Münchener Tierpark sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Aufwendungen sind dem Bereich der privaten Lebensführung
der Teilnehmer zuzuordnen und daher als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen.
2. Die Förderung der sozialen oder kulturellen Mitgliederbelange einer Genossenschaft darf nicht in beliebiger Weise erfolgen,
sondern ein entsprechender Geschäftsbetrieb muss das Mittel zur Verwirklichung des Förderzwecks auf der Basis von Fördergeschäften
darstellen.