Internationaler Handel | Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual use-Gütern: Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung tritt zum in Kraft (BMWE)
Gemeinsam mit dem Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) zum
verschiedene Maßnahmen in Kraft, die die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual
use-Gütern vereinfachen und beschleunigen. Unter anderem sollen weitere
AGGs eingeführt und bestehende
AGGs aktualisiert werden.
Hintergrund: Allgemeine Genehmigungen (AGGs) sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter und Dual use-Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Kontrollressourcen auf die Exporte zu konzentrieren, die einer vertieften Bewertung bedürfen.
Hierzu führt das BMWE weiter aus:
Als Teil des Maßnahmenbündels werden weitere AGGs eingeführt und bestehende AGGs aktualisiert.
Als weiteres wesentliches Element werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA gestärkt, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Insbesondere über den Austausch von Technologie kann so künftig schneller entschieden werden, wenn er innereuropäisch oder konzernintern erfolgt.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen Verfahrenserleichterungen für Gemeinschaftsprojekte dar. So soll mit einem neuen Verfahren der bürokratische Aufwand für nationale Teilnehmer an amtlich anerkannten Gemeinschaftsprojekten erheblich verringert werden. Hierzu wird das Instrument der „Sondergenehmigung“ geschaffen.
Im Detail sind folgende Änderungen bei den AGGs geplant:
Es wird eine neue AGG für Anträge auf die Verbringung und Ausfuhr von Technologie und Software im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds eingeführt.
Auch der Upload bzw. die Datenspeicherung auf näher definierten Servern in europäischen Staaten wird geregelt und erleichtert.
Die AGG Nr. 21 wird dahingehend erweitert, dass sie stärker für Schutzausrüstung nutzbar ist.
Mit dem Beitritt des Vereinigten Königreich zum Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich wird die korrespondierende AGG Nr. 28 auch für entsprechende Ausfuhren in das Vereinigte Königreich nutzbar.
Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen (AGG Nr. 24) sind künftig in zusätzliche Länder möglich.
Für eine zeitnahe Umsetzung der Regimeentscheidung des Wassenaar Plenary vom zur Entlistung bestimmter Laser vom Anhang I EU-Dual-Use-Verordnung und einer damit verbundenen möglichen Verfahrenserleichterung wird bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Anhangs I der Verordnung in 2026 der Güterkreis der AGG Nr. 17 um diese Laser erweitert.
Über weitere Einzelheiten der neuen Maßnahmen informiert das BAFA in Kürze.
Quelle: BMWE, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
VAAAK-09211