Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überlassung eines Fahrzeugs an Mitarbeiter als Umsatz gegen Entgelt
In diesem Verfahren hatte das FG Rheinland-Pfalz darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Überlassung von Firmenfahrzeugen an im Inland wohnende Arbeitnehmer durch eine im EU-Ausland ansässige Gesellschaft als umsatzsteuerbarer Umsatz gegen Entgelt in Deutschland zu erfassen ist. Ein Schwerpunkt der Entscheidung lag dabei insbesondere darauf, wenn der Sachverhalt auch im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft (Luxemburg) der Umsatzbesteuerung unterworfen wurde. Im Zentrum steht dabei die Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Fahrzeugüberlassung sowie die Möglichkeit einer Korrektur der Steuerfestsetzung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach § 174 Abs. 1 AO.
I. Leitsatz (amtlich)
Wird einem Arbeitnehmer aufgrund einer dienstvertraglichen Regelung ein PKW auch zur privaten Nutzung ohne Zuzahlung überlassen, liegt ein entgeltlicher tauschähnlicher Umsatz vor, der als Vermietungsleistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.
II. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Luxemburg. Sie qualifizierte sich in den Streitjahren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG als Unternehmerin. Ge...