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Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft
Der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war.
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten um die Frage, ob die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG auch bei Einbringungen zur Neugründung anwendbar ist: Die Klägerinnen sind Kommanditgesellschaften, an denen als persönlich haftender Gesellschafter jeweils eine ausländische Gesellschaft nach dem Recht des Staates X beteiligt ist. Sie sind Eigentümerinnen von Grundbesitz in Deutschland. Sämtliche Anteile an den Klägerinnen hält – mittelbar über mehrere Beteiligungsebenen – die D Company. Die D Company ist eine Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts, an der die Regierung des Staates Z sämtliche Anteile hält.
Am wurde die I-Company als weitere Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts gegründet. Zur alleinigen Anteilseignerin...