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Über die diffuse Praxis in der Festsetzung von Verspätungszuschlägen
Fehlende Vorhersehbarkeit der Festsetzung, vor allem in Fällen automationsgestützter Festsetzungen
[i]Kahl-Hinsch in Zugmaier/Nöcker, AO, Stand 12/2025, § 152, NWB TAAAG-97814 In der steuerberatenden Praxis sind Verspätungszuschläge mitunter ein besonderes Ärgernis, vor allem bei der Besteuerung geringer Einkommen. Neben der wirtschaftlichen Bürde der Steuerpflichtigen steht dabei zunehmend die fehlende Vorhersehbarkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Fokus der Beratung. Schließlich belastet die verstärkte Streitanfälligkeit augenscheinlich gleichsam die Finanzverwaltung.
I. Prävention, Sanktion, Repression?
[i]Druckmittel eigener ArtDie Rechtsprechung wird nicht müde zu betonen, dass Verspätungszuschläge ein Druckmittel eigener Art mit zugleich repressivem und präventivem Charakter darstellen (so etwa , NWB MAAAJ-83365). Insoweit handele es sich unter keinen denkbaren Erwägungen um eine Strafe (wohl abschließend , NWB JAAAJ-69295). Abgesehen von der Verstärkung durch Wiederholung steht diese Einordnung wohl auch dogmatisch auf soliden Füßen, jedenfalls wenn man einmal den Unterschied zwischen Sanktion und Strafe herausgearbeitet hat. Oder frei nach Michel Foucault: Moderne Repression funktioniert am besten dort, wo sie nicht mehr Strafe heißt, sondern Ordnung, Verfahren oder Zuschlag.
[i]Kaya, NWB 28/2025 S. 190...