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Einschränkung des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG bei einem Vorbehaltsnießbrauch
Buchwertfortführung und tätigkeitsbezogene Betrachtung
Die Norm des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG zur Buchwertfortführung bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb hat, über den bloßen Gesetzestext hinaus, Erfordernisse, die es zu beachten gilt, da ansonsten eine Aufdeckung der stillen Reserven droht. Das BFH-Urteil X R 35/19 hat dies überdeutlich gemacht. Während einige Urteilsbesprechungen die Besonderheit des Sachverhalts dargestellt und damit die Betrachtung deutlich verkompliziert haben, werden hier insbesondere die bilanzsteuerrechtlichen Konsequenzen betrachtet.
Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs gegen Vorbehaltsnießbrauch führt zur Versteuerung der stillen Reserven.
Der neue Eigentümer verfügt über Privatvermögen.
Nach Wegfall des Nießbrauchs sind die Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in das Betriebsvermögen einzulegen.
(Verkürzter) Sachverhalt des Urteils
Die Mutter (M) übertrug mit Wirkung zum auf ihren Sohn (S) einen vollständigen Betrieb (also mit allen Aktiva und Passiva). Zum Betriebsvermögen gehörte auch Grundvermögen, bei dem vereinbart wurde, dass Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den S...