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BFH Urteil v. - VIII R 96/69 BStBl 1974 II S. 479

Gesetze: EStG (1965) § 7EStG (1965) § 9 Nr. 6EStG (1965) § 21 Abs. 1

Leitsatz

Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Mietwohngebäudes (Appartementhaus) zählen auch Küchenspülen. Ob dasselbe für Kochherde gilt, richtet sich nach der regionalen Verkehrsauffassung. Andere Gegenstände der Kücheneinrichtung unterliegen der AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 479
BFHE S. 251 Nr. 112,
NAAAA-99976

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BFH, Urteil v. 02.04.1974 - VIII R 96/69

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