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Online-Nachricht - Donnerstag, 29.01.2026

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (BFH)

Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits , BStBl II 2023, 861). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Als Sonderausgaben abzugsfähig sind u.a. 80 % (im Streitjahr 2018: 2/3) der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind (im Streitjahr 2018: 4.000 €), für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kind...

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