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Aktive Rechnungsabgrenzung
Fallbeispiel
Der Gewerbetreibende G zahlt die Kfz-Versicherung für den betrieblich genutzten Pkw i. H. v. 2.400 € am für den Zeitraum vom bis im Voraus per Banküberweisung.
Einführung
Unter aktive Rechnungsabgrenzungsposten fallen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, z. B. vor dem Bilanzstichtag gezahlte, aber als Gegenleistung für die Zeit nach dem Bilanzstichtag bestimmte Miet-, Pacht-, Darlehenszinsen, Versicherungsprämien und ähnliche wiederkehrende Leistungen. Voraussetzung für das Vorliegen eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ist, dass einer Vorleistung des Kaufmanns eine noch nicht erbrachte zeitbezogene Gegenleistung des Vertragspartners gegenübersteht. Mit der Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben in dem Jahr als Aufwand ausgewiesen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.
Allerdings dürfen als aktive Rechnungsabgrenzungsposten nur Aufwendungen ausgewiesen werden, die Aufwand für eine (kalendermäßig) bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag liegt z. B. v...