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Körperschaftsteuer – Teil 1: Körperschaftsteuerpflicht
Die Bundesregierung hat ein Investitionsprogramm für Unternehmen beschlossen. Ab dem soll u. a. der Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 % in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt jährlich auf 10 % ab 2032 gesenkt werden. Diese Maßnahme soll zum Anlass genommen werden, das Körperschaftsteuerrecht umfassend darzustellen. Der folgende Beitrag zur Körperschaftsteuerpflicht eröffnet eine Reihe zur Körperschaftsteuer, mit der wesentliche Grundlagen für diese Steuerart behandelt werden sollen.
Unbeschränkte und beschränkte Körperschaftsteuerpflicht
Die Körperschaftsteuer stellt die Einkommensteuer der in den §§ 1 und 2 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen dar. Auch bei der Körperschaftsteuer wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden.
Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind alle Körperschaften, die in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführt sind und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Grundsätzlich erstreckt sich diese Steuerpflicht auf sämtliche inländischen und ausländischen Einkünfte (sog. Welteinkommen). Einschränkungen ergeben sich insbesondere durch Doppelbesteuerungsabkom...