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Betriebsrenten | Verabschiedung des BRSG II soll die betriebliche Altersversorgung auf breitere Beine stellen
Am hat der Bundestag das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) verabschiedet. Ziel des Gesetzgebers war es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Dies wird als notwendig angesehen, weil deren Verbreitung seit 2020 relativ zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten leicht rückläufig ist und aktuell bei 51,9 % liegt. Besonderen Nachholbedarf bei den Betriebsrenten sieht man bei kleinen und mittleren Betrieben sowie bei Niedrigverdienern. Um hier für eine weitere Verbreitung zu sorgen, setzt die Bundesregierung verstärkt auf das Sozialpartnermodell, welches mit dem BRSG II weiterentwickelt werden soll – etwa durch eine Vereinfachung des tarifvertraglichen „Andockens“ an bestehende Modelle sowie die Klarstellung, ...