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Schenkungsteuer | Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 € kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ (FG)
Für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 € fällt Schenkungsteuer an. Es handelt sich hierbei nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“.
Hintergrund
Nach
§ 13
Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke
steuerfrei.
Sachverhalt
Der heute
60 Jahre alte Kläger erhielt von seinem im Jahr 2023 verstorbenen Vater seit
März 2006 mehrfach Geldschenkungen zwischen 10.000 € und
50.000 €, einmal sogar i. H. von 100.000 €. Die Gesamtsumme
belief sich bis zur hier streitigen Geldschenkung zum Osterfest 2015 bereits
auf 450.000 € und überstieg damit den für den Kläger maßgeblichen
Steuerfreibetrag von 400.000 €, der innerhalb von zehn Jahren genutzt
werden kann. Bis Juli 2017 erreichten die Schenkungen einen Gesamtbetrag i. H.
von insgesamt 610.000 €...