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Einkommensteuer | Beteiligung eines Mitunternehmers an GmbH als Sonderbetriebsvermögen II
Beteiligt sich ein Mitunternehmer an einer GmbH, an der bereits die Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) beteiligt ist, gehört die Beteiligung des Mitunternehmers nur dann zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II,
wenn entweder die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft für das Unternehmen der Mitunternehmerschaft ist oder
wenn durch die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft der Einfluss des Mitunternehmers in der Mitunternehmerschaft steigt bzw. gestärkt wird.
Wirtschaftlich vorteilhaft ist die Beteiligung dann, wenn zwischen dem Unternehmen der Mitunternehmerschaft und der Kapitalgesellschaft eine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht und der Mitunternehmer – ggf. zusammen mit anderen Mitunternehmern – die K...