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Nutzung automatisierter Schriftsätze in der prozessorientierten Korrespondenz
Gerichte warnen vor der – haftungsrelevanten – ungeprüften Übernahme KI-generierter Texte
Die Nutzung generativer künstlicher Intelligenz (KI), namentlich durch Systeme wie ChatGPT oder vergleichbare große Sprachmodelle (sog. LLMs), verspricht neben fachspezifisch geschulten Analysewerkzeugen insbesondere bei rechtlicher Analyse und Formulierung behörden- und prozessorientierter Schriftsätze deutliche Effizienzgewinne u. a. bei Recherche und Texterstellung. Die so gewonnenen – scheinbar faktenbasierten – Ergebnisse können jedoch erhebliche inhaltliche Fehler aufweisen und für den rechtlichen Berater, sei er Rechtsanwalt oder Steuerberater, nicht nur berufs- oder haftungsrechtlich nachteilige [i]Schick, NWB 36/2025 S. 2486Folgen haben, wenn der Output der KI ungeprüft übernommen wird. Mehrere Gerichte haben aktuell zu diesem Phänomen der sog. Halluzinationen Stellung genommen. Sie mahnen die Praxis in dieser Hinsicht deshalb zu besonderer Sorgfalt und Wachsamkeit im Umgang mit durch KI generierten prozessrelevanten juristischen Rechtsausführungen.
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I. KI-generierte Schriftsätze als Teil des gerichtlichen Alltags
Beschränkten sich Fälle einer ungeprüften Übernahme halluzinierter Angaben in Anwaltsschriftsätzen...