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Betriebliche Altersversorgung (Teil 1) – Einführung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat sich in vielen Betrieben neben der gesetzlichen Rente als zweite Säule etabliert. Sie dient dazu, den Lebensstandard im Ruhestand abzusichern und Versorgungslücken zu schließen. Arbeitnehmer erwerben durch die betriebliche Altersversorgung einen Anspruch auf zusätzliche Rentenleistungen, die sich aus Beiträgen des Arbeitgebers, eigenen Beiträgen oder beidem zusammensetzen. Um die bAV einzuordnen, muss das deutsche Rentensystem verstanden werden. Dieses besteht aus der Basisvorsorge (gesetzliche Rente und berufsständische Versorgungswerke), der Zusatzvorsorge (betriebliche Altersvorsorge, Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst) sowie der privaten Vorsorge (private Rentenversicherungen, Immobilien, Wertpapiere). Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Reihe, in der die bAV aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven umfassend beleuchtet wird.
I. Betriebliche Altersversorgung und demografischer Wandel
Das deutsche Altersvorsorgesystem wird traditionell als Drei-Säulen-Modell beschrieben. Die erste Säule bildet die gesetzliche Rentenversicherung, die zweite Säule die betriebliche Altersversorgung und die dritte Säule die private Altersvorsor...