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Schenkungsteuer | Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen (BFH)
Befindet sich im Betriebsvermögen
einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als
50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen
ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die
Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3
Alternative 1, Nr. 4
ErbStG in der Fassung des
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes v.
(BGBl I 2013, 1809,
BStBl I 2013, 802) nicht zum nach
§ 13a Abs. 4
ErbStG begünstigten Betriebsvermögen
(; am
nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am