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Online-Nachricht - Mittwoch, 21.01.2026

Gesetzgebung | Digitales Führungszeugnis und Ausweitung notarieller Online-Verfahren (Bundesregierung)

Die Bundesregierung möchte zentrale Verwaltungsverfahren weiter vereinfachen und digitalisieren. Dazu hat das Kabinett am den Entwurf eines „Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ beschlossen.

Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen zwei zentrale Vorhaben: die Ausweitung notarieller Online-Verfahren und die Einführung des digitalen Führungszeugnisses.

Mehr digitale Möglichkeiten bei notariellen Verfahren

Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen sind für viele unternehmerische und gesellschaftsrechtliche Vorgänge unverzichtbar. Künftig sollen noch mehr dieser Verfahren digital durchgeführt werden können – per Videokonferenz, rechtssicher und ohne zusätzlichen Gang zum Amt. Das gilt etwa bei Unternehmensgründungen oder bei Einträgen in öffentliche Register.

Das Führungszeugnis wird digital

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Digitalisierung des Führungszeugnisses. Mit rund fünf Millionen ausgestellten Zeugnissen pro Jahr gehört es zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen in Deutschland. Bislang wird das private Führungszeugnis nahezu ausschließlich in Papierform ausgestellt. Dieses Verfahren ist oft mit Wartezeiten und Medienbrüchen verbunden.

Das neue Gesetz schafft nun die Rechtsgrundlage, das Führungszeugnis künftig auch digital zu erhalten. Der Echtbetrieb soll noch im Jahr 2026 starten.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Quelle: u.a. Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
TAAAK-08620