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BMF - IV D 4 - S 3225/00006/007/004

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG;

Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026

Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2025; 2021 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 anzuwenden sind.


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Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
Gebäudearten [1] 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG
Gebäudearten [2] 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
189,1
192,9

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

BMF v. - IV D 4 - S 3225/00006/007/004

Fundstelle(n):
NAAAK-08609

1Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

2Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.