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EU | Trilogverhandlungen über die EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeschlossen
Kurz vor Weihnachten des abgelaufenen Jahres billigte das Parlament der Europäischen Union (EU) die vorläufige Einigung von EU-Parlament und Rat der EU über die im Rahmen des sogenannten Omnibus-I-Pakets vorgeschlagenen Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und den Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Aufgrund dessen sollen der Anwendungsbereich der CSRD nun auf Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 450 Mio. € und der Anwendungsbereich der CSDDD auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 1.500 Mio. € beschränkt werden. Die entsprechend geänderten, endgültigen Richtlinientexte müsS. 64sen noch vom Rat der EU Union gebilligt werden, was als reine Formsache gilt. Anschließen...