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Einkommensteuer | Stellplatzmiete des Arbeitnehmers für Dienstwagen
Trägt ein Arbeitnehmer die Stellplatzmiete für einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf, mindert die Stellplatzmiete nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung.
Zu einer Minderung des geldwerten Vorteils kommt es nur dann, wenn die vom Arbeitnehmer getragenen Kosten in dem gedachten Fall, dass sie vom Arbeitgeber getragen worden wären, von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst worden wären. Hätte jedoch der Arbeitgeber die Stellplatzmiete getragen, wäre zusätzlich zu dem Vorteil aus der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens noch ein weiterer Vorteil aus der Stellplatznutzung hinzugekommen, der zusätzlich hätte versteuert werden müssen.
[i]Arbeitnehmer mietete Stellplatz in der Nähe des Betriebs anIm Streitfall konnte ein Arbeitnehmer einen von der Klägerin (Arbeitgeberin) überlassenen Dienstw...