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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 2 vom Seite 13

Entgelttransparenz

Was Unternehmen wissen müssen und was sie tun sollten

Dr. Henning-Alexander Seel

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gewährt Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten Auskunftsansprüche gegen den Arbeitgeber, um das Ziel der Entgeltgleichheit durchzusetzen. Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970), die am verabschiedet wurde und bis spätestens zum in nationales Recht umzusetzen ist, hat die EU die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und verschärft: Die Richtlinie erweitert Auskunfts- und Berichtspflichten und ergänzt die Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.

I. Ausgangslage

1. Allgemeine Grundsätze

Entgelttransparenz bedeutet, dass Unternehmen offen über Gehaltsstrukturen und Vergütungspakete gegenüber Mitarbeitern und Bewerbern kommunizieren. Dazu gehört die Offenlegung von Gehaltsspannen, individuellen Vergütungsraten sowie der Kriterien, die Gehaltsfestlegung durch den Arbeitgeber beeinflussen, z. B. Erfahrung oder Leistung. Transparenz fördert das Vertrauen in das Unternehmen und hilft damit, (mögliche) ungerechte Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu reduzieren. Aktuell wirkt sich das Fehlen von Gehaltstransparenz negativ auf die Gleichstellu...

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