Online-Nachricht - Montag, 19.01.2026
Bewertung | Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG (BMF)
Das BMF hat gemäß
§ 187 Abs.
3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpreisindizes zur
Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für
Wohnnutzung aus
Anlage 23
BewG bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im
Kalenderjahr 2026 anzuwenden sind ().
Danach beträgt der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2025 (2020 = 100) 123,0.
Für den Monat Oktober 2001 (2020 = 100) beträgt der Verbraucherpreisindex für Deutschland 77,1.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
SAAAK-08415