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StBB Nr. 1 vom Seite 3

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG

Sylvia Meier, Diplom-Finanzwirtin (FH), Freiburg im Breisgau
Übersicht

Aktueller Anlass

Die Finanzverwaltung hat ein ausführliches Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG veröffentlicht (). Das Schreiben beantwortet Einzelfragen und ersetzt das (BStBl 2021 I S. 103).

Handlungsbedarf

Steuerpflichtige, die energetische Maßnahmen planen oder bereits durchgeführt haben, benötigen eine frühzeitige Beratung hinsichtlich der Förderfähigkeit. Das Schreiben gibt Anhaltspunkte zu den wichtigsten Grundsätzen.

Handlungszeitraum

Das BMF-Schreiben gibt wichtige Informationen, die in der Steuerberatung bereits jetzt beachtet werden sollten. Die Regelung nach § 35c ist erstmals auf energetische Maßnahmen anzuwenden, mit deren Durchführung nach dem begonnen wurde und die vor dem abgeschlossen sind (vgl. § 52 Abs. 35a EStG). Entsprechend sollten Steuerpflichtige bei Plänen für förderfähige energetische Maßnahmen frühzeitig auf den Anwendungszeitraum hingewiesen werden.

1. Allgemeines

Mit der Regelung nach § 35c EStG sollen Anreize geschaffen werden, energetisch relevante Modernisierungen an bestehenden, zu eigenen Wohnzwecken genutzten G...