Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG
Aktueller Anlass
Die Finanzverwaltung hat ein ausführliches Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG veröffentlicht (). Das Schreiben beantwortet Einzelfragen und ersetzt das (BStBl 2021 I S. 103).
Handlungsbedarf
Steuerpflichtige, die energetische Maßnahmen planen oder bereits durchgeführt haben, benötigen eine frühzeitige Beratung hinsichtlich der Förderfähigkeit. Das Schreiben gibt Anhaltspunkte zu den wichtigsten Grundsätzen.
Handlungszeitraum
Das BMF-Schreiben gibt wichtige Informationen, die in der Steuerberatung bereits jetzt beachtet werden sollten. Die Regelung nach § 35c ist erstmals auf energetische Maßnahmen anzuwenden, mit deren Durchführung nach dem begonnen wurde und die vor dem abgeschlossen sind (vgl. § 52 Abs. 35a EStG). Entsprechend sollten Steuerpflichtige bei Plänen für förderfähige energetische Maßnahmen frühzeitig auf den Anwendungszeitraum hingewiesen werden.
1. Allgemeines
Mit der Regelung nach § 35c EStG sollen Anreize geschaffen werden, energetisch relevante Modernisierungen an bestehenden, zu eigenen Wohnzwecken genutzten G...