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Online-Nachricht - Freitag, 16.01.2026

DBA | Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler seit 1. Januar in Kraft (FinMin)

Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Hierauf weist das Finanzministerium NRW aktuell hin.

Hierzu führt das Finanzministerium u.a. weiter aus:

  • Nordrhein-Westfalen hatte frühzeitig auf Bundesebene auf die bestehenden Probleme hingewiesen und sich dafür starkgemacht, die während der Corona-Pandemie geltenden Übergangsregelungen nicht ersatzlos auslaufen zu lassen. Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Heinsberg, Kleve oder dem Kreis Viersen hatten die bisherigen Regelungen zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden mussten.

  • Die nun geltende 34-Tage-Regelung reduziert diesen Aufwand deutlich, bleibt aus Sicht des Landes aber ein erster Schritt. Auch die niederländische Seite hat deutlich gemacht, dass sie sich für weitergehende Lösungen einsetzen will, die es Grenzpendlern ermöglichen, regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

  • Minister Dr. Optendrenk unterstreicht diesen Anspruch. „Unser Ziel bleibt eine einfache und faire Besteuerung für Grenzpendler, die echte Planungssicherheit bietet. Wer grenzüberschreitend arbeitet, soll frei entscheiden können, wo und wie gearbeitet wird. Nordrhein-Westfalen wird sich weiterhin beim Bund und im europäischen Kontext dafür einsetzen, dass die steuerlichen Regeln mit der Flexibilisierung der Arbeitswelt Schritt halten.“

  • Die Ankündigung der niederländischen Regierung, das Thema auch auf Ebene der OECD, der Europäischen Union sowie im Rahmen der Benelux-Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, wird in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich begrüßt. Das Land sieht darin eine Chance, langfristig tragfähige und alltagstaugliche Lösungen für Grenzpendler zu erreichen und den Wirtschafts- und Lebensraum in der Grenzregion weiter zu stärken.

Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
HAAAK-08287