Verbraucherschutz | Eventim-Sammelklage: 20-Euro-Gutschein für Verbraucher (vzbv)
Die Sammelklage gegen den
Ticketdienstleister Eventim ist mit einem außergerichtlichem Vergleich geendet.
Verbraucher, die sich bis zum
zur
Klage angemeldet haben, können einen Gutschein im Wert von 20 €
anfordern. Hierauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
aufmerksam, der die Sammelklage eingereicht hatte.
Hintergrund: Anlass der Klage war, dass Eventim nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattete, sondern Teilbeträge einbehielt. Mit dem Vergleich erhalten angemeldete Verbraucher einen pauschalen Ausgleich in Form eines Gutscheins.
Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:
Verbraucher:, die sich bis zum zur Klage angemeldet haben, können einen Gutschein im Wert von 20 € anfordern. Der Gutschein ist ein Pauschalbetrag, unabhängig von der Höhe der einbehaltenen Gebühren. Er kann über ein von Eventim bereitgestelltes Online-Portal abgerufen werden.
Für den Abruf müssen Betroffene ihren Vor- und Nachnamen, ihre Bestellnummer(n) sowie das Geschäftszeichen angeben, das sie bei der Anmeldung zur Klage vom Bundesamt für Justiz erhalten haben. Der Gutschein ist bis zum abrufbar und kann bis zum ausschließlich für Ticketkäufe auf eventim.de eingelöst werden. Mit dem Abruf verzichten Verbraucher auf ihre im Rahmen der Klage geltend gemachten Ansprüche.
„Von dem Vergleich können alle angemeldeten Betroffenen profitieren. Wer sich ins Klageregister eingetragen hat, kann ab sofort einen 20-Euro-Gutschein abrufen“, so Katarzyna Guzenda vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt.
Weitere Informationen zu dem Verfahren hat der vzbv auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
XAAAK-08247