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NWB Nr. 4 vom Seite 191

Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzamts im Grunderwerbsteuerrecht

Ein systematischer Überblick über die einschlägigen Regelungen

Hans-Christoph Graessner und Veit Nienhaus

[i]Märker in Hofmann, GrEStG, 12. Aufl. 2025, § 17, NWB BAAAJ-54446 Welches das für die Grunderwerbsteuer örtlich zuständige Finanzamt ist, ist im Grunderwerbsteuerrecht seit jeher eine entscheidende Frage, deren Beantwortung, insbesondere wegen des Erfordernisses einer fristgerechten und in allen Teilen vollständigen Grunderwerbsteueranzeige, von elementarer Bedeutung ist. Die letzte veröffentlichte Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzamts im Grunderwerbsteuerrecht ist nun fast zehn Jahre alt. Zwischenzeitlich hat es neben erheblichen gesetzlichen Anpassungen auch grundlegende Urteile des BFH gegeben. Der nachfolgende Beitrag gibt unter Berücksichtigung der eingetretenen Änderungen einen Überblick über die einschlägigen Regelungen, um darauf aufbauend Prüfungsschemata zur Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzamts für Umwandlungssachverhalte und die Ergänzungstatbestände gem. § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG zu entwickeln. Zum Schluss wird dies anhand eines Beispielfalls praxisnah erläutert.

I. Einführung

[i]§ 17 GrEStG als verfahrensrechtliches Nadelöhr Die Bestimmung des örtlich zuständigen Grunderwerbsteuerfinanzamts gleicht häufig der Suche nach einer „Nadel im Heu...BStBl 2025 I S. 1791

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