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Einkommensteuer | Steuerstundungsmodell: Zur Rolle des Gründungsgesellschafters und zur Relevanz von Verlusten aus der Inanspruchnahme eines IAB (BFH)
Ein Steuerstundungsmodell i. S. von
§ 15b Abs.
1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die
prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines
Investitionsabzugsbetrags gem.
§ 7g Abs. 1
EStG beruhen. Entsprechende Verluste sind auch bei der
Berechnung der "Nichtaufgriffsgrenze" des
§ 15b Abs. 3
EStG zu berücksichtigen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt (§ 15b Abs. 1 Satz 2 EStG).
Ein Steuerstundungsmodell i. S. des § 15b Abs. 1 EStG ...