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Erbschaftsteuer | Umfang des verfügbaren Vermögens im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für
Steuern hat zur Ermittlung des Umfangs des verfügbaren Vermögens i. S. d.
§ 28a Abs. 2
ErbStG Stellung genommen (.2.1-10/12 St 34).
Hintergrund: In Fällen einer Erbauseinandersetzung sieht § 28a Abs. 1 Satz 2 ff. ErbStG bei Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung einen Begünstigungstransfer vor.
Danach kann ein Erbe für das im Rahmen der Erbauseinandersetzung von den insoweit weichenden Miterben erlangte begünstigte Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG über seinen Erbanteil am begünstigten Vermögen hinaus die Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG in Anspruch nehmen, soweit er den anderen Miterben hierfür nicht begünstigtes Vermögen überträgt, welches er vom Erblasser erworben hat.
Im Gegenzug bleibt die Anwendung des § 28a ErbStG für den Er...