Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Sanieren 1/2026 S. 31

Insolvenzrecht – Prozessführungsbefugnis für massezugehöriges Vermögen (AG)

Die Klage ist mangels Prozessführungsbefugnis des Klägers unzulässig und unterliegt der Abweisung.

Aus den Gründen:

Die Partei- und Prozessfähigkeit des Schuldners (§§ 50, 51 ZPO) wird zwar durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt. Allerdings wird dem Schuldner durch die Insolvenzeröffnung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 80 Abs. 1 InsO) entzogen und die Prozessführungsbefugnis für massezugehöriges Vermögen geht von dem Schuldner auf den lnsolvenzverwalter über (, NWB XAAAE-36920, Rz. 11). Der Schuldner verliert durch die Verfahrenseröffnung die Prozessführungsbefugnis gegenständlich beschränkt auf das insolvenzbefangene Vermögen. Seine Prozessführungsbefugnis wird dagegen nicht beschnitten, falls ein Rechtsstreit ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Sanieren und Restrukturieren
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen