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BFH Urteil v. - I R 68/71 BStBl 1974 II S. 236

Leitsatz

Bei der Bemessung eines Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG 1965 sind die Anschaffungskosten des zuletzt entgeltlich erwerbenden Rechtsvorgängers auch dann zugrunde zu legen, wenn die wesentliche Beteiligung bereits vor dem unentgeltlich erworben wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 236
BFHE S. 95 Nr. 111,
RAAAA-99872

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 05.12.1973 - I R 68/71

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