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Online-Nachricht - Dienstag, 13.01.2026

Nachhaltigkeitsberichterstattung | Delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der EU (WPK)

Dekorative GrafikDer Delegierte Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurde am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft. Hierüber informiert die WPK.

Hintergrund: Am hatte die Europäische Kommission den Delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung verabschiedet.

Da sich weder das Europäische Parlament noch der Rat der Europäischen Union innerhalb der Widerspruchsfrist von vier Monaten dazu geäußert haben, wurde der Rechtsakt als Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit 20 Tage danach in Kraft.

Laut WPK betreffen die hiermit vorgesehenen Vereinfachungen:

  • die Einführung eines Wesentlichkeitskonzepts,

  • eine deutliche Reduktion der zu meldenden Datenpunkte – um ca. 64 % bei Nicht-Finanzunternehmen beziehungsweise ca. 89 % bei Finanzunternehmen,

  • die Vereinfachung der sogenannten „Do No Significant Harm“-Kriterien sowie

  • Anpassungen bestimmter Kennzahlen (KPI) für Finanzunternehmen.

Hinweise:

Die neuen Regelungen sollen erstmals auf die Berichterstattung ab dem über das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden sein. Unternehmen haben jedoch das Wahlrecht, die Erstanwendung auf das Geschäftsjahr 2026 zu verschieben.

Der Delegierte Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung steht auf der Webseite der WPK zur Verfügung.

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
EAAAK-07961