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Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
Der Bundesrat hat am der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BR-Drucks. 651/25) zugestimmt (BR-Drucks 651/25 (Beschluss)).S. 73
Der Bundesrat hat beschlossen, dass mit der Änderung der Kassensicherungsverordnung erneut keine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Geldgewinnspielgeräte (GGSG) erfolgt.
Seit Erlass der Verordnung zur Änderung der KassenSichV (BR-Drucks. 438/21) haben sich sowohl Klarstellungs- als auch weiterer redaktioneller Änderungsbedarf ergeben. Diese werden mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der KassenSichV umgesetzt und umfassen die folgenden Aspekte:
Taxiunternehmer, die zur Absicherung von Taxameter-Daten vor dem schon die sog. INSIKA-Technik eingesetzt haben, müssen künftig einen Fahrzeugwechsel nicht mehr dem FA mitteilen, sondern können den vollen Übergangszeitraum nach § 9 KassenSichV für die ...