Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fortschritt und Stillstand bei der Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Einigung bei der Vereinfachung auf EU-Ebene und immer noch keine Umsetzung der CSRD in Deutschland
Der deutsche Gesetzgeber hat es auch im Jahr 2025 nicht geschafft, das längst überfällige Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung zu verabschieden – und damit ins HGB umzusetzen. Dagegen hat die EU Wort gehalten: Am hat das EU-Parlament formal der mit der Omnibus-Initiative vom angestoßenen und dann im Laufe des Jahres noch erweiterten Abmilderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) zugestimmt, der EU-Rat hatte schon am seine Zustimmung signalisiert. So kann die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt ggf. noch im 1. Halbjahr 2026 erfolgen. Offenbar wartet der deutsche Gesetzgeber dies noch ab, um dann das HGB nur einmalig ändern zu müssen, indem gleich die geänderte CSRD komplett umgesetzt wird. Preis ist ein weiter laufendes Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der verschleppten Umsetzung und eine weiterhin große Rechtsunsicherheit für die Unternehmen der 1. Welle, für die sich ohnehin die Berichterstattung über die Geschäftsjahre 2025 und 2026 durch das sich auch auf der Zielgerade befindliche vereinfachte Set 1 der ESRS sehr herausfordernd gestaltet. Letzteres strahlt dabei bereits jetzt in die aktuellen und formal geltenden ESRS hinein. Zudem eröffnet das verschleppte Gesetzgebungsverfahren auch den Raum für weitere Diskussionen. So hat der Bundesrat am mit BT-Drucksache 21/2465 (zu Drucksache 21/1857) Stellung zum Gesetzentwurf genommen und weitere Nachbesserungen angeregt, zu der es wiederum eine Gegenäußerung der Bundesregierung gibt. Im Folgenden werden beide Aspekte – die von der EU beschlossene weitere Änderung der CSRD sowie der Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die Auswirkungen der Nichtumsetzung der CSRD ins HGB für die Anwender – analysierend dargestellt.
Reinke/Müller, Aktuelle Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten durch die EU-Omnibus-Pakete, StuB 7/2025 S. 245, NWB UAAAJ-88617
Welche zentralen Änderungen an der CSRD hat die EU beschlossen?
Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzesvorhabens zur Umsetzung der CSRD?
Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht – insbesondere für die Anwender der 1. und 2. Welle?
I. Einleitung und Einordnung
[i]Müller/Reinke, Vereinfachungen an Set 1 der ESRS innerhalb des festen Rahmens der CSRD vorgeschlagen, StuB 1/2026 S. 25, NWB WAAAK-07083 Nachdem die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Anfang Dezember 2025 den an die EU-Kommission übergebenen Stand der Entwürfe für eine Vereinfachung des Set 1 der ESRS vorgelegt hat, wurde in Trilog-Gesprächen der Abschluss der Omnibus-Initiative der EU-Kommission vom durch formale Zustimmung des EU-Parlaments am beschlossen. Da der EU-Rat bereits am Zustimmung signalisiert hat, steht nun nur noch die offizielle Bekanntmachung im EU-Amtsblatt aus. Allerdings werden in dem beschlossenen Dokument auch Aufträge für weitere Reduzierungen von Anforderungen in anderen Regulierungen, insbesondere im Bereich der Sustainable Finance, an die EU-Kommission gegeben, so dass von dieser Seite noch weitere Aktivitäten folgen könnten.