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BBK Nr. 2 vom Seite 96

Leasing: Buchung und Bilanzierung im Überblick

Praxisbeispiele zur Einordnung und Verbuchung verschiedener Leasingarten

Udo Cremer

Leasingverträge gehören zum Alltag vieler Unternehmen – und damit auch zur täglichen Beratungspraxis. Ob Pkw, Maschinen oder Immobilien: Die richtige steuerliche Einordnung ist entscheidend, um Fehler bei der Gewinnermittlung zu vermeiden. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wesentlichen Grundsätze und zeigt anhand praxisnaher Beispiele, wie unterschiedliche Leasingarten steuerrechtlich einzuordnen und zu verbuchen sind.

Kernaussagen
  • Leasing sorgt für planbare Kosten, entlastet Kreditlinien und erleichtert den Austausch veralteter Technik. Nachteile sind mögliche Mehrkosten gegenüber dem Kauf sowie mögliche Zusatzgebühren bei vorzeitiger Vertragsauflösung.

  • Für die Handels- und Steuerbilanz ist entscheidend, wem das wirtschaftliche Eigentum zugerechnet wird. Dies bestimmt, ob der Leasinggeber oder der Leasingnehmer den Leasinggegenstand in der Bilanz erfasst und abschreibt.

  • Je nach Vertragsgestaltung variieren die Risiken, Kündigungsrechte und bilanzielle Behandlung.

I. Grundsätze des Leasings

Beim [i]Langfristige Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen materiellen WirtschaftsgüternLeasing handelt es sich meistens um eine langfristige Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen materiellen Wirtschaftsgütern. In der Regel werden dabei die Leasingobjekte vom Vermieter (Leasinggeber) entsprechend den Bedürfnissen des Mieters (Leasingnehmer) angeschafft oder hergestellt. Um das finanzielle Risiko des Leasinggebers zu begrenzen, werden sowohl die Vertragsdauer als auch die Höhe der Leasingraten in der Regel so bemessen, dass sich für den Leasinggeber während der Mietdauer eine Amortisation seiner Investitionskosten aus der Leasingrate in vollem Umfang oder zu einem wesentlichen Teil ergibt. S. 97

1. Vorteile für Unternehmen

Der [i]Verlässliche Kalkulation durch konstante Leasingraten hauptsächliche Vorteil des Leasings ist darin zu sehen, dass nicht unmittelbar nach der Anschaffung eines Wirtschaftsguts der gesamte Kaufpreis vollständig gezahlt werden muss. Insbesondere zeichnet sich Leasing dadurch aus, dass monatliche Leasingraten in bestimmter gleichbleibender Höhe zu entrichten sind, die durch eine entsprechende Produktkalkulation über die Erlöse, die durch die Nutzung des Leasinggegenstands erwirtschaftet werden, abgedeckt werden können. Der Leasingnehmer kann mit den monatlich konstant bleibenden Leasingraten kalkulieren, die auch bei Schwankungen der Kapitalmarktzinsen während der Vertragslaufzeit immer gleich hoch bleiben.

In Einzelfällen kann es darüber hinaus zu zusätzlichen Kosteneinsparungen dadurch kommen, dass der Leasinggeber zusätzliche Dienstleistungen, z. B. Wartungs- oder Reparaturkosten, übernimmt. Ein weiterer Vorteil des Leasings ist, dass die von den Kreditinstituten vergebenen Kontokorrentkreditlinien nicht angetastet werden und für anderweitige Investitionen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, technisch veraltete Leasinggegenstände in regelmäßigen Abständen durch neuere zu ersetzen. Dadurch wird der Leasingnehmer in die Lage versetzt, in der Regel immer auf dem neuesten technischen Innovationsstand zu bleiben, was z. B. in der EDV-Branche einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann.

2. Mögliche Nachteile und Risiken

Nachteilig [i]Finanzielle Belastung kann höher sein als bei Finanzierungkann sich u. U. auswirken, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber über die zu zahlende Leasingrate nicht nur die Anschaffungskosten finanziert, sondern darüber hinaus auch eigene Aufwendungen und einen angemessenen Gewinn vergütet, sodass die finanzielle Belastung des Leasingnehmers im Falle des Leasings im Einzelfall höher sein kann als bei einem alternativen Kreditkauf. Außerdem können im Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung zusätzliche Verwaltungskosten auf den Leasingnehmer zukommen.

II. Bilanzsteuerrechtliche Einordnung

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 8
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