Dry January
Angeblich [i]Auszeit nach den Festtagennehmen sich inzwischen so viele Menschen einen abstinenten Januar vor, dass der statistische Alkoholkonsum in den ersten Wochen des Jahres eine drastische Delle hat. So ging im Januar 2024 der Alkoholverkauf gegenüber dem Vormonat um fast die Hälfte zurück. Das ist aus medizinischer Sicht zweifellos eine gute Idee. Außerdem hilft der trockene Januar psychologisch jedem Teilnehmer dabei, seine weiteren Vorsätze nicht schon direkt zu Jahresbeginn über den Haufen zu werfen. Allerdings wird aus 80 % der Neujahrsvorsätze trotzdem nichts.
[i]Arbeit als Mischung aus Technik, Struktur und DisziplinWas hilft bei guten Vorsätzen? Zuerst setze man sich ein klar formuliertes Ziel. Also etwa, als Redakteur der IWB möchte ich alle Tipp- und Rechtschreibfehler ausmerzen. Dann: Erzählen Sie allen von Ihrem Vorsatz (check!) – gute Freunde werden Sie dabei unterstützen. Nicht so gute Freunde halten den Druck hoch. Schließlich will man sich keine Blöße geben. Drittens: Bereiten Sie sich gut vor. Für den Redakteur bedeutet dies: Konzentriere Dich, arbeite methodisch, nutze bewährte Strukturen und Abläufe (Vier-Augen-Prinzip) sowie technische Hilfsmittel, wo immer möglich. Eine Garantie für den Erfolg ist das natürlich nicht. Also viertens: Belohnen Sie sich! Klopfen Sie sich nach „Meilensteinen“ selbst auf die Schulter. Planen Sie kleine Belohnungen ein, das hält die Motivation hoch. Und zu guter Letzt: Seien Sie nicht zu streng mit sich! Frustriert hinzuschmeißen ist verboten! Dranbleiben! Weitermachen! Das gilt ganz allgemein.
[i]Auslandsstiftungen in Polen und DrittstaatenWie der fehlende Hinweis auf den zweiten Teil in der letzten IWB am Ende von Teil 1 des Aufsatzes von Oppel/Loewenthal zeigt, passieren redaktionelle Fehler leider. Ich bitte um Entschuldigung. Ab setzen die Autoren ihren Beitrag zu ausländischen Stiftungen in dieser IWB fort. Zusätzlich berichten Shurety/Gliniecki ab über die Polska Fundacja Rodzinna (PFR). Die polnische Familienstiftung wartet seit 2023 mit einigen strukturellen und steuerlichen Vorteilen gegenüber dem deutschen Pendant auf.
[i]Fehler passieren, aber dann müssen Maßnahmen folgenAuch dem US-Gesetzgeber unterlaufen Fehler. Während der OBBBA allgemein von der Wirtschaft sehr begrüßt wird, bestehen im Zusammenspiel mit der Corporate Alternative Minimum Tax Ungereimtheiten. Maywald zeigt ab auf, dass Steuervergünstigungen durch die Wirkungsweise und Berechnung der CAMT teilweise wieder zunichte gemacht werden. Es lohnt sich, hier auf neue Veröffentlichungen des IRS zu warten. Unternehmen mit Geschäft oder gar Niederlassungen in Großbritannien sollten spätestens jetzt auch den Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA) im Blick haben. Er regelt seit November 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und hat extraterritoriale Wirkung, wenn Anknüpfungspunkte zum Vereinigten Königreich bestehen. Einen Überblick über dieses Gesetz und sinnvolle Präventionsmaßnahmen gibt Ihnen Vorpeil ab .
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 1 / 2026 Seite 1
WAAAK-07809