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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 1

Ein frohes und gesundes neues Jahr!

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Mit viel Schnee sind wir in das neue Jahr gerutscht ... für das ich Ihnen beste Gesundheit, aber auch viel Lebensfreude und Erfolg wünsche!

Schon im Jahr 2024 wurde die Zuständigkeit des Gerichts der Europäischen Union (EuG) erweitert und diesem Gericht die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen. Diese Übertragung vom EuGH auf das EuG schloss sich an die Reform des Gerichtssystems der EU an und betrifft Vorabentscheidungsverfahren, die ab dem vorgelegt werden, um den EuGH zu entlasten.

Dr. Axel Leonard bespricht nun ein Urteil des EuG zu Dreiecksgeschäften mit mehr als drei Beteiligten: Das Urteil steht in direktem Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Abschnitt 25b.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE). Danach liegt ein Dreiecksgeschäft bei mehr als drei Beteiligten nur dann vor, wenn die drei aufeinanderfolgenden Lieferanten am Ende der Lieferkette stehen. Die Finanzverwaltung muss nun überprüfen, ob diese beschränkende Regelung weiterhin mit dem europäischen Recht vereinbar ist.

Mit besten Grüßen

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 1 / 2026 Seite 1
AAAAK-07783