Revisionszulassung; Anspruch eines Minderjährigen nach § 1a Abs. 2 VwRehaG wegen Maßnahmen im Rahmen der Verfolgung der Eltern; individuelle Zersetzungsabsicht
Gesetze: § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 1a Abs 2 VwRehaG
Instanzenzug: VG Meiningen Az: 8 K 362/23 Me Urteil
Gründe
1Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich die höchstrichterlich noch ungeklärte Rechtsfrage zu klären sein, ob einem seinerzeit minderjährigen Kind, das vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR in die Operative Personenkontrolle seiner rechtsstaatswidrig verfolgten Eltern einbezogen wurde, ein Anspruch nach § 1a Abs. 2 VwRehaG nur zustehen kann, wenn die das Kind betreffenden Maßnahmen von einer gezielt und individuell gegen seine eigene Person gerichteten staatlichen Zersetzungsabsicht getragen waren.
2Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 52 Abs. 3 Satz 1, § 63 Abs. 1 GKG.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:031225B8B3.25.0
Fundstelle(n):
FAAAK-07777